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OVG Niedersachsen, 29.05.1997 - 4 O 2181/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg - 6 A 76/96
- OVG Niedersachsen, 29.05.1997 - 4 O 2181/97
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 16.07.1997 - 4 O 1063/96
Gegenstandswert bei Streit um Vereinbarung nach; Auslegung; Gegenstandswert; …
Wenn feststeht, daß die klagende Einrichtung auch Hilfesuchende aus dem Bereich eines anderen Kostenträgers betreut hat und dieser andere Träger sich an der zwischen der Einrichtung und dem angegangenen Träger geschlossenen Vereinbarung orientiert hat (wie es dem Konzept des § 93 BSHG in der maßgebenden Fassung entsprochen hat), dann sind im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG auch die von dem anderen Träger erbrachten Leistungen rechtlich bedeutsam, so daß deren "Abzug" nicht gerechtfertigt ist (vgl. auch Beschluß des 12. Senats des OVG Lüneburg vom 21. November 1996 - 12 O 5961/96 - ebenso für Kostenvereinbarungen nach § 77 SGB VIII: Beschlüsse des Senats vom 11. Juli 1997 - 4 O 2181/97 und 4 O 2183/97).